Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 42308
Firma: Schierbaum Personalleasing GmbH
Sitz: Bielefeld
Adresse: An der Wolfskuhle 42, 33619 Bielefeld
Löschungen
HRB 42308: Schierbaum Personalleasing GmbH, Bielefeld, An der Wolfskuhle 42, 336...
Veränderungen
HRB 42308: Schierbaum Personalleasing GmbH, Bielefeld, Dornberger Str. 243, 3361...
Veränderungen
HRB 42308: Schierbaum Personalleasing GmbH, Bielefeld, Dornberger Str. 243, 3361...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.08.2016 20:16:00
HRB 42308: Schierbaum Personalleasing GmbH, Bielefeld, Dornberger Str. 243, 33619 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schierbaum, Monika, Bielefeld, 26.04.1952 unter der Firma Monika Schierbaum Personalleasing e. K. in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRA 16383) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.06.2016. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2016. Geschäftsanschrift: Dornberger Str. 243, 33619 Bielefeld. Gegenstand des Unternehmens: sind Tätigkeiten in den Bereichen Arbeitsvermittlung und Personalleasing im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schierbaum, Monika, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schierbaum, Monika aus Bielefeld