Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 4194
Firma: Säkaphen GmbH
Sitz: Gladbeck
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Säkaphen GmbH, Gladbeck, Bottroper Str. 275, 45964 Gladbeck.Geschäftsanschrift: ...
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Säkaphen GmbH, Gladbeck, (Bottroper Str. 275, 45964 Gladbeck).Nicht mehr Geschäf...
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Säkaphen GmbH, Gladbeck (Bottroper Str. 275, 45964 Gladbeck). Die Gesellschafter...
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Säkaphen GmbH, Gladbeck (Bottroper Str. 275, 45964 Gladbeck). Die Gesellschafter...
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Säkaphen GmbH, Gladbeck (Bottroper Str. 275, 45964 Gladbeck). Die Gesellschafter...
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Veröffentlichung vom 05.12.2005 08:54:00
Säkaphen Grundstücksgesellschaft mbH, Gladbeck (Bottroper Str. 275, 45964 Gladbeck). Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Säkaphen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb von Unternehmen, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Produkten, Anwendungstechniken und Verfahren gegen Korrosion, Inkrustation und Abrasion befassen, sowie alle sonstigen Geschäfte gewerblicher Art, die zur Förderung des Geschäftszweckes dienen, insbesondere auch der Erwerb von und/oder die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 28.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom28.06.2005 mit der Säkaphen-Coatings GmbH mit Sitz in Gladbeck (HRB 3990) und der Säkaphen GmbH mit Sitz in Gladbeck (HRB 4148) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.