Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 41858
Firma: K-Swiss Germany GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Mannesmannstraße 2, 2. OG, Nr. 13, 58452 Witten
Löschungen
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Mannesmannstraße 2, 2. OG, Nr. 13, ...
Veränderungen
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Mannesmannstraße 2, 2. OG, Nr. 13, ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 26.07.2018 20:01:00
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Mannesmannstraße 2, 2. OG, Nr. 13, 58452 Witten. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma K-Swiss Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 41858) mit der Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht unter Firma K-Swiss Europe B. V. mit Sitz in Amsterdam/Niederlande (Handelsregister der Niederlande Nr. 33242199) eingereicht worden.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen K-Swiss Germany GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Die übertragende Gesellschaft hat ihren Gläubigern, soweit sie keine Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf nach § 122d UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der K-Swiss Germany GmbH unter deren Geschäftsanschrift Mannesmannstraße 2, 2. OG, Nr. 13, 58452 Witten, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Nach Artikel 2:316 DCC muss auf Anforderung eines Gläubigers der K-Swiss B.V. mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern der K-Swiss B.V. oder diese Erfüllung anderweitig garantieren, wenn nicht der oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (K-Swiss B.V.) nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Gesellschaft. Jeder Gläubiger der K-Swiss B.V. kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht und unter Angabe der geforderten Sicherheit innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit, wird der fristgerecht eingereichte Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein und der Verschmelzungsvertrag kann nur unter Bedingung eines Widerrufs des Widerspruchs oder einer Aufhebung des durchsetzbaren Widerspruchs vollzogen werden.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei K-Swiss Europe B. V., Diakenhuisweg 45, 2033 AP Haarlem/Niederlande.Veränderungen
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Mannesmannstraße 2, 2. OG, Nr. 13, ...
Veränderungen
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Rethelstr. 47, 40237 Düsseldorf. Än...
Veränderungen
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Rethelstr. 47, 40237 Düsseldorf. Ni...
Veränderungen
HRB 41858: K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Rethelstr. 47, 40237 Düsseldorf. Di...
Veränderungen
HRB 41858:K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Ölserstraße 9, 40231 Düsseldorf.Ände...
Veränderungen
HRB 41858:K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Ölserstraße 9, 40231 Düsseldorf.Nich...
Veränderungen
K-Swiss Germany GmbH, Düsseldorf, Ölserstraße 9, 40231 Düsseldorf. Nach Änderung...
Veränderungen
KSI Germany GmbH, Düsseldorf (Ölserstraße 9, 40231 Düsseldorf). Die Gesellschaft...