Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 41533
Firma: Union Knopf Beteiligungen GmbH
Sitz: Bielefeld
Veränderungen
HRB 41533: Union Knopf Beteiligungen GmbH, Bielefeld, Lilienthalstr. 2-4, 33689 ...
Veränderungen
HRB 41533: Union Knopf Beteiligungen GmbH, Bielefeld, Lilienthalstr. 2-4, 33689 ...
Veränderungen
HRB 41533: Union Knopf Beteiligungen GmbH, Bielefeld, Lilienthalstr. 2-4, 33689 ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.07.2014 20:01:00
HRB 41533:Union Knopf Beteiligungen GmbH, Bielefeld, Lilienthalstr. 2-4, 33689 Bielefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.07.2014. Geschäftsanschrift: Lilienthalstr. 2-4, 33689 Bielefeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dolleschel, Martin, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dolleschel, Jörg, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Union Knopf Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bielefeld (Amtsgericht Bielefeld HRB 7278) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 03.07.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.07.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dolleschel, Jörg aus Bielefeld,
Dolleschel, Martin aus Bielefeld