Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 41213
Firma: P+ Ihr Pflegeservice Bielefeld GmbH
Sitz: Bielefeld
Adresse: Senner Str. 8, 33647 Bielefeld
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HRB 41213: P+ Ihr Pflegeservice Bielefeld GmbH, Bielefeld, Senner Str. 8, 33647 ...
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P+ Ihr Pflegeservice Bielefeld GmbH, Bielefeld, Senner Str. 8, 33647 Bielefeld. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.10.2013 12:00:00
P+ Ihr Pflegeservice Bielefeld GmbH, Bielefeld, Senner Str. 8, 33647 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Senner Str. 8, 33647 Bielefeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen bei kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zaytsev, Yevgen Aleksandrovic, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der P+ Ihr Pflegeservice Hamburg GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 23142) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 27.06.2013 mit Änderung vom 14.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2013 / 14.08.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.