Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 40831
Firma: Böllhoff Gesellschaft für Beteiligungen mbH
Sitz: Bielefeld
Adresse: Archimedesstraße 1-4, 33649 Bielefeld
Veränderungen
Böllhoff Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Bielefeld, Archimedesstraße 1-4, 33...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.10.2012 12:00:00
Böllhoff Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Bielefeld, Archimedesstraße 1-4, 33649 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2012. Geschäftsanschrift: Archimedesstraße 1-4, 33649 Bielefeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken zu dienen geeignet sind. Zur Verwirklichung der Unternehmenszwecke kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen und Geschäftsstellen im In- und Ausland zu errichten, mit gleichen oder ähnlichen Unternehmungen zusammenzuarbeiten, ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben oder sich an ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böllhoff, Michael Wolfgang, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Dr. Löffler, Carsten, Bielefeld, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Böllhoff GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 30972) und der Böllhoff Verbindungstechnik GmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 37963) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 13.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 13.08.2012. Die Abspaltungen auf dem Registerblatt der übertragenden Rechtsträge wurde am 26.09.2012 eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böllhoff, Michael Wolfgang aus Bielefeld,
Dr. Löffler, Carsten aus Bielefeld