Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 40655
Firma: Tölke Orthopädie-Schuhtechnik GmbH
Sitz: Schloß Holte-Stukenbrock
Adresse: Hauptstr. 98, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Veränderungen
HRB 40655: Tölke Orthopädie-Schuhtechnik GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Hauptst...
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Tölke Orthopädie-Schuhtechnik GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Hauptstr. 98, 3375...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.04.2012 12:00:00
Tölke Orthopädie-Schuhtechnik GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Hauptstr. 98, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2012. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 98, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Othopädieschuhtechnik und der Schuheinzelhandel, sowie die Durchführung aller Geschäfte und Maßnahmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an gleichartigen Unternehmen zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tölke, Johannes Heinrich, Schloß Holte-Stukenbrock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Johannes Tölke e. K. mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 15785) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.01.2012. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Tölke, Johannes Heinrich aus Schloß Holte-Stukenbrock