Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 40620
Firma: Hörmann Automotive Bielefeld GmbH
Sitz: Bielefeld
Löschungen
HRB 40620: Hörmann Automotive Bielefeld GmbH, Bielefeld, Brockhagener Straße 14-...
Veränderungen
HRB 40620: Hörmann Automotive Bielefeld GmbH, Bielefeld, Brockhagener Straße 14-...
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HRB 40620: Hörmann Automotive Bielefeld GmbH, Bielefeld, Südring 90, 33647 Biele...
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HRB 40620: Hörmann Automotive Bielefeld GmbH, Bielefeld, Südring 90, 33647 Biele...
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HRB 40620: Hörmann Automotive Bielefeld GmbH, Bielefeld, Südring 90, 33647 Biele...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.03.2012 12:00:00
Hörmann Automotive Bielefeld GmbH, Bielefeld, Südring 90, 33647 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2011. Geschäftsanschrift: Südring 90, 33647 Bielefeld. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Komponenten aus dickwandigem Blech, Rohren und Profilen für die Fahrzeugindustrie und den Maschinen- und Anlagenbau. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pottschull, Burkhard, Hille, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ProMetall Umformtechnik AG, Bielefeld (AG Bielefeld HRB 36632) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.12.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Pottschull, Burkhard aus Hille