Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 40531
Firma: IHSI Immobilienmanagement GmbH
Sitz: Bielefeld
Veränderungen
HRB 40531: IHSI Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Am Lenkwerk 7, 33609 Biele...
Veränderungen
HRB 40531: IHSI Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Am Lenkwerk 7, 33609 Biele...
Veränderungen
HRB 40531: IHSI Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Am Stadtholz 24-26, 33609 ...
Veränderungen
IHSI Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Neumarkt 11, 33602 Bielefeld. Änderun...
Veränderungen
IHSI II Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Neumarkt 11, 33602 Bielefeld. Die ...
Veränderungen
IHSI II Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Neumarkt 11, 33602 Bielefeld. Die ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.12.2011 12:00:00
IHSI II Immobilienmanagement GmbH, Bielefeld, Neumarkt 11, 33602 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2011. Geschäftsanschrift: Neumarkt 11, 33602 Bielefeld. Gegenstand: die Durchführung von Hausverwaltungen. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Imholz, Stefan, Schloß Holte-Stukenbrock, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der IHSI Objektbetreuung & Hausverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 13711) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.09.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2011. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.