Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 40089
Firma: CWK Kunststoffrecycling GmbH
Sitz: Augustdorf
Adresse: Krackser Straße 12, 33659 Bielefeld
Löschungen
HRB 40089:CWK Kunststoffrecycling GmbH, Bielefeld, Krackser Straße 12, 33659 Bie...
Veränderungen
CWK Kunststoffrecycling GmbH, Bielefeld, Krackser Straße 12, 33659 Bielefeld. Ni...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.10.2010 22:00:00
CWK Kunststoffrecycling GmbH, Bielefeld, Krackser Straße 12, 33659 Bielefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Krackser Straße 12, 33659 Bielefeld. Gegenstand: Das Recycling von Kunststoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen rechtlicher und tatsächlicher Art vorzunehmen, die diesem Vertragszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wybranietz, Christoph, Bielefeld, *XX.XX.XXXX; Wybranietz, Klaudia, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der CWK Christoph Wybranietz e.K. mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRA 14903 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wybranietz, Christoph aus Bielefeld,
Wybranietz, Klaudia aus Bielefeld