Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 3990
Firma: Heat Alliance GmbH
Sitz: Hannover
Löschungen
HRB 3990:Heat Alliance GmbH, Hagen, Detmolder Straße 80, 58135 Hagen.Hannover. D...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.05.2012 12:00:00
Heat Alliance GmbH, Hagen, Detmolder Straße 80, 58135 Hagen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung) beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführung bedarf der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbe-schluss für die folgenden Maßnahmen und Rechtsgeschäfte: 1. Errichtung Verlagerung und Aufhebung von Zweigniederlassungen oder Be-triebsstätten, Aufnahme neuer oder Aufgabe bestehender Geschäftszweige; 2. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an anderen Unterneh-men einschließlich stiller Beteiligungen, Unterbeteiligungen und treuhänderischer Beteiligungen; 3. Veräußerung oder Belastung von Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Wesentlichen einen Betrieb oder Betriebsteil ausmachen; 4. Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken; 5. Schuldübernahmen, Eingehung von Wechsel-, Bürgschafts-, Garantie, Gewährleistungs- und ähnlichen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Verbindlichkeiten, sowie Hingabe von Darlehen oder Aufnahme von Krediten, ausgenommen bankübliche Dispositionskredite bis zu einer Höhe von 200.000,00 EUR; 6. Einzelinvestitionen, Erwerb und Veräußerung von Gegenständen des Anlage-vermögens, sonstige Verträge, deren Betrag bzw. Vertragswert von 25.00000 EUR p.a. oder im Einzelfall überschreiten; dies gilt nicht für Maßnahmen, die im Investiti-onsplan der Gesellschaft vorgesehen sind und denen von der Gesellschafterver-sammlung zugestimmt worden ist (einschließlich einer beitragsmäßigen Abwei-chung von 20 %); 7. Abschluss von Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, Leasing- oder Lizenzverträgen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen, deren vertragsmäßige Zahlung EUR 5.000,00 pro Monat (einschließlich aller Nebenkosten, aber abzüglich Mehrwertsteuer) überschreiten; 8. Abschluss, Änderung und Beendigung von Arbeitsverträgen oder Verträgen mit freien Mitarbeitern, die eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr und Jahresbrut-tobezüge von mehr als 30.000,00 EUR vorsehen. Dies gilt nicht für Personalmaß-nahmen, die im Personalplan der Gesellschaft vorgesehen sind und denen von der Gesellschafterversammlung zugestimmt worden ist (einschließlich einer beitragsmäßigen Abweichung von höchstens 10%); 9. Einführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder Gewinnbeteiligungssystemen; 10. Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Verhandlungsbevollmächtigten; 11. Abschluss von Verträgen mit Gesellschaftern, mit ihnen verbundenen Unter-nehmen im Sinn von § 15 Aktiengesetz oder Angehörigen von Gesellschaftern im Sinne von §15 AO; 12. Alle Maßnahmen und Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, Gesellschafterrechten bei Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die vorstehend aufgeführten zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen.Veränderungen
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