Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 39733
Firma: EvKB Wirtschaftsdienste GmbH
Sitz: Bielefeld
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HRB 39733: EvKB Wirtschaftsdienste GmbH, Bielefeld, Kantensiek 11, 33617 Bielefe...
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EvKB Wirtschaftsdienste GmbH, Bielefeld, Kantensiek 11, 33617 Bielefeld. Nicht m...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.10.2009 12:00:00
EvKB Wirtschaftsdienste GmbH, Bielefeld, Kantensiek 11, 33617 Bielefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2009. Geschäftsanschrift: Kantensiek 11, 33617 Bielefeld. Gegenstand: die Erbringung von Wirtschaftsdiensten und Serviceleistungen, insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen. Schwerpunkt ist die Versorgung von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen mit Speisen, Getränken, der Betrieb von Krankenhauskantinen und Küchen sowie die Erbringung anderer Dienstleistungen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die den Gesellschaftszweck zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Meyer zu Lösebeck, Heiner, Bielefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Evangelisches Krankenhaus Bielefeld gGmbH mit Sitz in Bielefeld (AG Bielefeld HRB 30169 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.07.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2009. Auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers ist die Ausgliederung am 23.09.20009 eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.