Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 39260
Firma: maßwerk holzbau GmbH
Sitz: Bielefeld
Adresse: Grafenheider Straße 107, 33729 Bielefeld
Veränderungen
HRB 39260: maßwerk holzbau GmbH, Bielefeld, Grafenheider Straße 107, 33729 Biele...
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HRB 39260: maßwerk holzbau GmbH, Bielefeld, Grafenheider Straße 107, 33729 Biele...
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maßwerk holzbau GmbH, Bielefeld, Grafenheider Straße 107, 33729 Bielefeld.Die Ge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 13.06.2008 12:00:00
maßwerk holzbau GmbH, Bielefeld (Milser Straße 37, 33729 Bielefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2008. Die Ausübung des Zimmerei-Handwerkes, der Erstellung schlüsselfertiger Holzrahmenhäuser und der Denkmalpflege (Restaurator) sowie die Beteiligung an Firmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiegmann, Frank, Enger, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Frank Wiegmann unter der Firma maßwerk - Frank Wiegmann in Bielefeld (HRA 14283 AG Bielefeld) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.3.08. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wiegmann, Frank aus Enger