Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 38917
Firma: AP Fashion GmbH
Sitz: Marienheide
Adresse: Gurtstig 17, 25980 Sylt
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HRB 38917: AP Fashion GmbH, Marienheide, Gurtstig 17, 25980 Sylt. Nicht mehr Ges...
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HRB 38917: AP Fashion GmbH, Marienheide, Zum Marktplatz 2, 51709 Marienheide. Än...
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AP Fashion GmbH, Marienheide (Zum Marktplatz 2, 51709 Marienheide). Bestellt als...
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AP Fashion GmbH, Marienheide (Zum Marktplatz 2, 51709 Marienheide). Die Ausglied...
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Veröffentlichung vom 26.09.2006 13:43:00
AP Fashion GmbH, Marienheide (Zum Marktplatz 2, 51709 Marienheide). Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2006 hat beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 60.035,41 auf EUR 85.600,00 zu erhöhen, es sodann um weitere EUR 14.400,00 auf EUR 100.000,00 zum Zwecke der Ausgliederung des Teilbetriebes "Bogner-Sport K. O. Peiffer" des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma Karl-Otto Peiffer e.K. aus dem Vermögen des Inhabers zu erhöhen und §3 des Gesellschaftsvertrages entsprechend zu ändern, § 2 des Gesellschaftsvertrages (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern sowie den Gesellschaftsvertrag vollständig neu zu fassen. Unternehmensgegenstand: der Handel mit Modeartikeln, insbesondere Bekleidung und Accessoires, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 15.08.2006 den Betriebsbereich "Bogner-Sport K. O. Peiffer" des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma Karl-Otto Peiffer e.K. aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.