Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 38903
Firma: E-Plus 3G GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf
Löschungen
HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Die Vers...
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HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Die Gese...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 02.01.2014 20:00:00
HRB 38903:E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Kapitalgesellschaft nach luxemburgischen Recht unter Firma e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg, Registernummer B 75.636) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma E-Plus 3G GmbH mit Sitz in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland (AG Düsseldorf, HRB 38903) eingereicht worden. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft wird folgendes mitgeteilt (a) Bei der übernehmenden E-Plus 3G GmbH ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten E-Plus 3G GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten anch dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der E-Plus 3G GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, ween sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger werden in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der E-Plus 3G GmbH auf dieses Recht hingewiesen werden (§ 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 S. 3 UmwG).Gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Fall der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus eine Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der E-Plus 3G GmbH (Rechtsabteilung z.Hd. Herrn Peter Kettenring, E-Plus Straße 1, 40472 Düsseldorf) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Die Sicherheitsleistung muss spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden E-Plus 3G GmbH gefordert werden. (1) Bei der übertragenden Gesellschaft e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 268 HGG. Gemäß Art. 268 (1) HGG haben die Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, d.h. diejenigen der E-Plus 3G GmbH und die der e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l., deren Forderungen bereits vor der Veröffentlichung des Dokuments, das die Verschmelzung feststellt, begründet wurden, das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter der Kammer des für Handelssachen zuständigen Bezirksgerichts, in dessen Bezirk die Schuldnerin ihren Sitz hat, d.h. dem Herrn Ersten Vizeprösidenten des Bezirksgerichts (Tribunal d'Arrondissement) in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Magistrat der Kammer der Bezirksgerichte von und in Luxemburg für Handelssachen, Gebäude CO, Cite judiciaire, L-2080 Luxembourg (Monsieur le 1er Vice-President du Tribunal d'Arrondissement de et a Luxembourg, siegeant en Matiere commerciale, Batiment CO. Cite judiciaire, L-2080 Luxembourg), die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch laufende Forderungen für den Fall zu beantragen, dass der Verschmelzungsvorgang die Sicherheiten der Gläubiger verrringern würde und die Gesellschaft ihnen keine angemessenen Sicherheiten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften wird folgendes mitgeteilt: Bei der grenzüberschreitenden Verschmelzung der e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l.auf die E-Plus 3G GmbH gibt es keine Minderheitsgesellschafter, da alle Anteile an der e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. und der E-Plus 3G GmbH von derselben Gesellschafterin, der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG gehalten werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfällt daher. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft e-plus 3G Luxemburg S.a.r.l. und der übernehmenden Gesellschaft E-Plus 3G GmbH können unter folgender Anschrift kostenlos eingeholt werden: E-Plus 3 G GmbH, Rechtsabteilung, zu Händen Herrn Peter Kettenring, E-Plus Straße 1, 40472 Düsseldorf.Veränderungen
E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf. Nicht mehr Geschä...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf. Prokura erloschen...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Prokura erloschen:...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf, E-Plus-Straße 1, 40472 Düsseldorf.Geschäftsanschrift...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf (E-Plus-Platz 1, 40468 Düsseldorf). Gesamtprokura gem...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf (E-Plus-Platz 1, 40468 Düsseldorf). Nicht mehr Geschä...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf (E-Plus-Platz 1, 40468 Düsseldorf). Bestellt als Gesc...
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E-Plus 3G GmbH, Düsseldorf (E-Plus-Platz 1, 40468 Düsseldorf). Der mit der E-Plu...