Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hamm zum Aktenzeichen HRB 3871
Firma: Dreve Otoplastik GmbH
Sitz: Unna
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HRB 3871: Dreve Otoplastik GmbH, Unna, Max-Planck-Straße 31, 59423 Unna. Nicht m...
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HRB 3871: Dreve Otoplastik GmbH, Unna, Max-Planck-Straße 31, 59423 Unna. Geschäf...
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Dreve Otoplastik GmbH, Unna (Max-Planck-Str. 31, 59423 Unna). Geschäftsführerin:...
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Veröffentlichung vom 25.01.2005 08:22:00
Dreve Chemie GmbH, Unna (Max-Planck-Str. 31, 59423 Unna). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2004 hat zur Durchführung des mit der Dreve ProDiMed GmbH (vorher Dreve Dentamid GmbH, AG Hamm, HR B 3261) geschlossenen Ausgliederungsvertrages die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um 50.000,00 Euro auf200.000,00 Euro beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2004 hat weiter die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma), 3 (Stammkapital) sowie die Änderung/Erweiterung des § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dreve Otoplastik GmbH. Forschung, Entwicklung und Herstellung von Kunststoffen, insbesondere für medizinische Zwecke, Hörgeräteakustik, Hörgeräteindustrie, Zahntechnik, Zahnmedizin und Kosmetik. Ferner der Handel von und mit Hörgeräte-Akustik-Artikeln und Otoplastik nebst Zubehör sowie Herstellung von und Handel mit technischen und chemischen Produkten. 200.000,00 EUR. Die Dreve ProDiMed GmbH in Unna (AG Hamm, HR B 3261) hat die zu den Teilbetrieben Otoplastik Vertrieb und Otoplastik Labor gehörenden - einschließlich der erst mit Wirksamkeit der Verschmelzung erworbenen - Aktiva und Passiva laut vorliegender Ausgliederungsbilanz nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 24.08.2004 gegen Gewährung eines Geschäftsanteils auf die (übernehmende) Dreve Chemie GmbH (jetzt Dreve Otoplastik GmbH) in Unna im Wege der Ausgliederung übertragen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (AG Hamm, HR B 3261). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.