Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 3838
Firma: Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH
Sitz: Kevelaer
Adresse: Venloer Straße 33 - 35, 47623 Kevelaer
Löschungen
HRB 3838: Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH, Kevelaer, V...
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HRB 3838:Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH, Kevelaer, Ve...
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Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH, Kevelaer, Venloer Str...
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Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH, Kevelaer, Venloer Str...
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Veröffentlichung vom 25.08.2008 12:00:00
Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH, Kevelaer (Venloer Straße 33 - 35, 47623 Kevelaer). Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2008 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 11 (Geschäftsführer, bisher § 9), 21 (Bekanntmachungen, bisher § 19) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Unterstützung der Stadt Kevelaer bei der Durchführung der Entwicklung zu einem leistungsfähigen Gemeinwesen, insbesondere die Förderung der Wirtschafts-, Sozial- und Infrastruktur der Stadt. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Grundstücke anzumieten und/oder zu vermieten, zu erwerben und zu veräußern, für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, Instituten oder ähnlichen Einrichtungen zu werben und die Einrichtungem, die sich im Gebiet der Gesellschaft ansiedeln wollen oder angesiedelt haben, bei der Beschaffung von Grundstücken, Arbeitskräften, Wohnungen, Krediten etc. zu unterstützen, die Gesellschafter bei der örtlichen und überörtlichen Planung zu unterstützen, Marketingmaßnahmen zu entwickeln, planen und durchzuführen, kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Messen und ähnliches zu koordinieren und zu initiieren, den Fremdenverkehr zu fördern und sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen, die den gleichen Zweck verfolgen. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen vertreten. Sofern mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und einzelne oder alle Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.Berichtigungen
Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft der Stadt Kevelaer mbH, Kevelaer (Venloer Str...
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