Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 3714
Firma: X-WIMO Industrie Computer GmbH
Sitz: Aachen
Löschungen von Amts wegen
HRB 3714: X-WIMO Industrie Computer GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 3 + 9a, 52070 Aach...
Veränderungen
X-WIMO Industrie Computer GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 3 + 9a, 52070 Aachen.Durch B...
Veränderungen
ALC Computertechnik GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 3 + 9a, 52070 Aachen.Die Gesellsch...
Veränderungen
ALC Computertechnik GmbH, Herzogenrath-Kohlscheid, Am Gut Wolf 3 + 9a, 52070 Aac...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.09.2008 12:00:00
ALC Computertechnik GmbH, Herzogenrath-Kohlscheid, (Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath).Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Veräußerung, Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen. Geschäftsführer: Renkens, Stephan, Aachen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Modenbach, Werner, Diplom-Mathematiker, Aachen; Wieners, Christoph, Diplom-Physiker, Aachen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 14.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Teilbetrieb Software gemäß Zif. II. § 1 des Spaltungsplanes, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete deprotex GmbH mit Sitz in Aachen (AG Aachen HRB 14999) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Renkens, Stephan aus Aachen