Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 3707
Firma: Augusta-Kranken-Anstalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Bochum
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Veröffentlichung vom 17.07.2017 20:03:00
HRB 3707: Augusta-Kranken-Anstalt gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bochum, Bergstr. 26, 44791 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Altenhilfe, sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch - die Errichtung und den Betrieb von Krankenhäusern und Krankenheimen mit den notwendigen Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen, Nebenbetrieben und flankierenden Einrichtungen; -die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen und ambulanten Krankenstationen; -die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem geistigem und sittlichem Gebiet. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art im In- und Ausland gründen, übernehmen oder sich daran beteiligten. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Gesellschafter erhält keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen - vorbehaltliche Abs. 2.6 - keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Mittel ganz oder teilweise für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft zu verwenden. Eine solche Mittelverwendung ist auch für die steuerbegünstigten Zwecke von Gesellschaftern zulässig.Veränderungen
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