Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 36858
Firma: Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH - University of Applied Sciences -
Sitz: Bielefeld
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HRB 36858: Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH - University of Applied Sc...
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Veröffentlichung vom 06.01.2020 20:04:00
HRB 36858: Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH - University of Applied Science -, Bielefeld, Ravensberger Straße 10g, 33602 Bielefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Zweck der Gesellschaft) und § 3 (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH - University of Applied Sciences -. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Trägerschaft der gemeinnützigen Fachhochschule des Mittelstands (FHM). Sie bereitet in Anlehnung an das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern. In diesem Rahmen nimmt die FHM Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und künstlerisch-gestalterische Aufgaben wahr, die zur wissenschaftlichen oder künstlerischen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium erforderlich sind. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Mildtätigkeit durch die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt sind, sie kann als Träger der Jugendhilfe auftreten. Das Rektorat hat seinen Sitz in Bielefeld. Es hat die Aufgabe, die strategische Entwicklung der Fachhochschule in Abstimmung mit den Gesellschaftern zu bestimmen und durchzuführen. Ausschüttungen des Gewinns und sonstige Zuwendungen an die alleinige Gesellschafterin, die steuerbegünstigte Stiftung Bildung und Handwerk, sind zur Förderung von deren steuerbegünstigten Tätigkeiten nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO unschädlich.Veränderungen
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Fachhochschule des Mittelstands (FHM) GmbH - University of Applied Science -, Bi...
Berichtigungen
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