Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 36830
Firma: Informium AG
Sitz: Bergisch Gladbach
Adresse: Im Käulchen 18, 51515 Kürten
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HRB 36830: Informium AG, Bergisch Gladbach, TechnologiePark Bergisch Gladbach, F...
Vorgänge ohne Eintragung
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Veröffentlichung vom 14.03.2012 22:00:00
Informium AG, Köln, Gottfried-Hagen-Straße 60-62, 51105 Köln. Die Hauptversammlung vom 20.12.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) Ziffer (2) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bergisch Gladbach beschlossen. Ferner wurde ein genehmigtes Kapital geschaffen und § 5 Abs. 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert. Außerdem wurde die Änderung der Satzung in § 22 (Beschlussfassung) und in § 23 (Mehrheiten) beschlossen. Das in der Hauptversammlung vom 9.10.2002 beschlossene bedingte Kapital und entsprechend § 5 Abs. 4 der Satzung wurden aufgehoben. Aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 9.10.2002 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhung um bis zu Euro 6000.- sind in den Geschäftsjahren 2002, 2003, 2004 gegen Umtausch von - aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.10.2002 - ausgegebenen Genussscheinen in Höhe von nominal Euro 4000.- insgesamt 4000 neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aus dem vorgenannten bedingten Kapital ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 63.350,00 Euro. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 20.12.2011 ist § 5 Ziff. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Bergisch Gladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: TechnologiePark Bergisch Gladbach, Friedrich-Ebert-Straße 1, 51429 Bergisch Gladbach. 63.350,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 31.12.2016 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmal oder mehrfach um insgesamt bis zu 25000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender nennwertloser Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.