Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 35832
Firma: Carpenter Technology (Deutschland) GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Königsallee 61, 40215 Düsseldorf
Löschungen
HRB 35832: Carpenter Technology (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Königsallee 61, ...
Berichtigungen
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Veränderungen
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HRB 35832: Carpenter Technology (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 30.06.2015 20:02:00
HRB 35832: Carpenter Technology (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden:1. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 35832 eingetragene Firma Carpenter Technology (Deutschland) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht (GmbH), mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, soll als übertragender Rechtsträger auf die im belgischen Handelsregister in Nivelles unter Registernummer BE 0441.345.644 geführte Firma Carpenter Technology (Europe) SA, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach belgischem Recht ("société anonyme") mit Sitz in B-1435 Mont-Saint-Guibert, Rue Edouard Belin 11, Belgien, als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden.2. Der zur Durchführung dieser Verschmelzung aufgestellte Verschmelzungsplan ist im Entwurf beim Handelsregister Düsseldorf eingereicht worden. 3. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der Carpenter Technology (Deutschland) GmbH noch bei der Carpenter Technology (Europe) SA vorhanden. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Carpenter Technology (Deutschland) GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Carpenter Technology (Deutschland) GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Carpenter Technology (Europe) SA übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Carpenter Technology (Deutschland) GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Carpenter Technologys (Deutschland) GmbH gegenüber der Carpenter Technology (Europe) SA geltend machen können. Nach Artikel 684 des BGG können Gläubiger der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, deren Forderungen vor der Bekanntmachung entstanden und noch nicht erloschen sind, innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der notariellen Verschmelzungsurkunde im belgischen Staatsanzeiger unabhängig von gegenteiligen Vereinbarungen Sicherheit verlangen. Die übernehmende Gesellschaft, auf die eine solche Forderung übergegangen ist beziehungsweise die übertragende Gesellschaft können einen solchen Anspruch durch Zahlung in Höhe der Forderung abzüglich etwaiger Rabatte abwehren. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung oder wird dem Gläubiger nicht gezahlt, kann die erstreagierende Partei den Streit zu dem Präsidenten des Handelsgerichts einreichen, das für den Sitz der Schuldner-Gesellschaft zuständig ist. Das Verfahren wird im Schnellverfahren durchgeführt; dies gilt ebenfalls für die Vollstreckung der Entscheidung. Unbeschadet der Rechte im Streitfall selbst legt der Präsident unter Beachtung der dem Gläubiger zustehenden Garantien und Vorteile und der Solvenz der aufnehmenden Gesellschaft, die durch die Gesellschaft zu leistende Sicherheit und den Zeitraum, innerhalb dessen sie zu leisten ist, fest, sofern er nicht entscheidet, dass eine Sicherheit nicht zu leisten ist. Sollte die Sicherheit nicht in der vorgegebenen Zeit geleistet werden wird die Forderung sofort fällig. Für Gläubiger der Carpenter Technology (Deutschland) GmbH besteht vorgelagerter Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der Gesellschaft, die keine Befriedigung verlangen können, ist nach § 122j des deutschen Umwandlungsgesetzes Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d des deutschen Umwandlungsgesetzes vom Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Gesellschaft nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplanes oder seines Entwurfs entstanden sind.Vollständige Auskünfte betreffend die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der an den grenzüberschreitenden Verschmelzungen beteiligten Gesellschaften können bei der Carpenter Technology (Deutschland) GmbH, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, kostenlos eingeholt werden.Veränderungen
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