Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 3569
Firma: Seniorenzentrum Bethel Bad Oeynhausen gemeinnützige GmbH
Sitz: Bad Oeynhausen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 13.09.2012 12:00:00
Seniorenzentrum Bethel Bad Oeynhausen gGmbH, Bad Oeynhausen, Am Hambkebach 8, 32545 Bad Oeynhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Dauer, Geschäftsjahr), § 5 (Stammkapital), § 8 (Aufgaben und Rechte der Gesellschafterversammlung), § 9 (Gesellschafterbeschlüsse), § 10 (Einberufung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung), § 13 (Auflösung, Abwicklung) und § 14 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Neue Firma: Seniorenzentrum Bethel Bad Oeynhausen gemeinnützige GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Verwirklichung von Diakonie durch Wort und Tat als ganzheitlichen Dienst am Menschen, die Förderung der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege und sowie das Unterstützen hilfsbedürftiger Personen. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere: 1.1. durch Altenpflege im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO; 1.2. in der Pflege, Betreuung und Aufnahme Kranker und Betagter im Sinne des § 53 AO und anderer hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO; 1.3. durch Einrichtung und Führung von Seniorenwohnungen, -heimen, -pflegeheimen sowie sonstigen stationären Versorgungs- und Betreuungswerken im Sinne der §§ 53, 66 sowie § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO in überwiegendem Maße für Sozialversicherte und Sozialhilfeberechtigte; 1.4. durch die Abhaltung von Gottesdiensten, 1.5. durch Mahlzeitendienste nach § 68 Nr. 1 Buchstabe a) AO. (2) Gegenstand des Unternehmens ist es, auf der Grundlage der diakonischen Arbeit des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Körperschaft des öffentlichen Rechts) das Betreiben von Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenpflege, Einrichtungen der Altenpflege und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Mitwirkung an solchen Einrichtungen. (3) Die Gesellschaft soll der stationären und ambulanten Pflege, Untersuchung und Behandlung von Patienten ohne Rücksicht auf Geschlecht, Konfession oder Wohnsitz nach Maßgabe ihrer allgemeinen Vertragsbedingungen dienen. Unbeschadet dessen kann die Gesellschaft Mitglied im jeweils zuständigen gliedkirchlichen Diakonischen Werk (Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege) sein. (4) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer oder mehrerer Hilfspersonen i.S.d. § 57 Absatz 1 Satz 2 AO bedienen. Sie hat zu diesem Zweck schriftliche Verträge mit der/den Hilfsperson(en) abzuschließen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Veränderungen
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