Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hagen zum Aktenzeichen HRB 3556
Firma: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
Sitz: Hagen
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HRB 3556: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, Hag...
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Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, Hagen, Eichen...
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Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, Hagen, Herren...
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Veröffentlichung vom 06.11.2009 12:00:00
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, Hagen, Herrenstraße 17, 58119 Hagen.Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 4 bis 6 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Herrenstraße 17, 58119 Hagen. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. (2) Die Gesellschaft gestaltet ihre Arbeit in Bindung an den diakonisch-missionarischen Auftrag der Kirche. Sie nimmt sich deshalb der Menschen in ihrer Berufs- und Ausbildungsnot und den damit verbundenen psychischen, sozialen und materiellen Schwierigkeiten (z.B. älteren Arbeitslosen, Arbeitslosen mit besonderen sozialen und/oder gesundheitlichen Schwierigkeiten, die der Teilnahme am Arbeitsmarkt entgegenstehen; Frauen, die wieder in das Berufsleben eingegliedert werden wollen; Langzeitarbeitslosen und jüngeren Arbeitslosen mit schlechten Eingangsvoraussetzungen), um diesen Zugang zum Erwerbsleben zu eröffnen und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern. Durch ein Angebot von Arbeit und Qualifikationsmöglichkeiten wird Berufsförderung, sozialpädagogische, psychosoziale und seelsorgerische Begleitung und Hilfe zur Stabilisierung der persönlichen Situation ermöglicht. Die Gesellschaft will durch ihr öffentliches Wirken auch zum Abbau und zur Überwindung sozialer Ungerechtigkeiten beitragen. Die Gesellschaft richtet sich in ökumenischer Weise an Einzelne und Gruppen, an Christen und Nichtchristen. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Schaffung einer beruflichen Perspektive für ausgebildete und nicht ausgebildete Jugendliche erfüllt. Durch den Einsatz von Sozialarbeitern und Arbeitstherapeuten wird eine umfassende soziale Betreuung gewährleistet. Damit soll über gezielte persönliche Stabilisierung der betroffenen Personen die Chance auf dauerhafte Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt deutlich verbessert werden. Gegenstand der Gesellschaft ist es insbesondere auch, einen Beitrag gegen Massenarbeitslosigkeit zu leisten. Ziel ist es, arbeitslosen Menschen durch zielgruppenspezifische Qualifikation und/oder befristete Beschäftigung die Integration in den 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies kann auch geschehen durch geeignete Kooperationsformen mit Betrieben des 1. Arbeitsmarktes. Im Rahmen von Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen ist eine Schaffung von maßnahmengeförderten Dauerarbeitsverhältnissen zulässig. Insbesondere gehört zum Zweck der Gesellschaft die Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen und sonstigen auf öffentliche Mittel angewiesenen Personen. Dabei wird sich das Unternehmen Tätigkeitsfeldern annehmen, bei denen keine Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und zu bestehenden Arbeitsplätzen der Stadtverwaltung bzw. deren Tochtergesellschaften entsteht oder eine mögliche Konkurrenz kein wesentliches Gewicht haben kann. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks errichtet und unterhält die Gesellschaft Zweckbetriebe, Einrichtungen und Begegnungsstätten. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, an anderen Unternehmen beteiligen und solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten. (5) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Den Rücklagen sollen Mittel nur zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um die satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft nachhaltig erfüllen zu können. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhalten sie nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert der von ihnen geleisteten Sacheinlagen zurück. (7) Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. (8) Die Gesellschaft kann sich dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen mit Sitz in Münster anschließen. Die Pflichten der Mitglieder des Diakonischen Werkes EKvW sind in diesem Falle zu beachten.Veränderungen
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, Hagen (Herren...