Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 35460
Firma: Part F Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz: Köln
Adresse: Belvederestr. 73, 50933 Köln
Löschungen von Amts wegen
HRB 35460: Part F Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Belvederestr. 73, 50933 Kö...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 11.02.2019 20:03:00
HRB 35460: Part F Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Belvederestr. 73, 50933 Köln. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Von einer Vermögenslosigkeit der Gesellschaft wird aus folgenden Gründen ausgegangen:- Das Insolvenzverfahren wurde durchgeführt.- Die Gesellschaftsanschrift ist unbekannt.Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
Part F Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Belvederestr. 73, 50933 Köln. Die Ges...
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Part F Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Belederestr. 73, 50933 Köln.Nicht meh...