Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lemgo zum Aktenzeichen HRB 3511
Firma: Stadtwerke Oerlinghausen GmbH
Sitz: Oerlinghausen
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HRB 3511: Stadtwerke Oerlinghausen GmbH, Oerlinghausen, Rathausstr. 23, 33813 Oe...
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Veröffentlichung vom 30.08.2016 20:19:00
HRB 3511: Stadtwerke Oerlinghausen GmbH, Oerlinghausen, Rathausstr. 23, 33813 Oerlinghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Versorgung mit Energie (Strom, Wärme. Gas und Wasser) sowie die Errichtung, der Erwerb, die Erweiterung und der Betrieb der diesen Zwecken dienenden Anlagen (einschließlich des Strom-, Wärme-, Gas- und Wassernetzes) der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Oerlinghausen und überörtlich, die Betriebsführung in der Abwasserentsorgung und der Betrieb von Bädern. Die Koordination des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen zu bedienen sowie andere Unternehmen zu erwerben, zu errichten oder sich an ihnen zu beteiligen. Bei der Erfüllung der Aufgaben haben wirtschaftliche, ökologische und soziale Belange gleichrangige Bedeutung. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2016 Teile des Vermögens (Betriebssparte Bäder) der "Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Oerlinghausen" mit Sitz in Oerlinghausen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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