Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 3507
Firma: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH
Sitz: Kalkar
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HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Ni...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. De...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. De...
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HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Markt 16, 47546 Kalkar. Ni...
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HRB 3507: Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Industriepark 4, 47546 Kal...
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Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Industriepark 4, 47546 Kalkar. Die G...
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Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar, Industriepark 4, 47546 Kalkar.Nicht ...
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Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar (Industriepark 4, 47546 Kalkar). Nich...
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Veröffentlichung vom 14.11.2005 06:56:00
Stadtwerke Kalkar Verwaltungs-GmbH, Kalkar (Industriepark 4, 47546 Kalkar). Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2003 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, unter anderem die Änderung des § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 19.09.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, die ihrerseits zum Gegenstand des Unternehmens die Versorgung der Bevölkerung, der Landwirtschaft, des Gewerbes und der Industrie mit Energie, soweit die Bezieher im Stadtgebiet Kalkar ansässig sind, mit Wasser, soweit die Bezieher im Stadtgebiet Kalkar sowie in den Stadtbezirken Marienbaum, Vynen und Obermörmter der Stadt Xanten ansässig sind, hat. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.