Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 34500
Firma: und bitte entertainment GmbH
Sitz: Köln
Löschungsankündigungen
HRB 34500: und bitte entertainment GmbH, Köln, von-Hünefeld-Str. 81, 50829 Köln....
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und bitte entertainment GmbH, Köln, von-Hünefeld-Str. 81, 50829 Köln. Die Gesell...
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und bitte entertainment GmbH, Köln, von-Hünefeld-Str. 81, 50829 Köln.Geschäftsan...
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und bitte entertainment GmbH, Köln (von Hünefeld Str. 81, 50829 Köln). Bestellt ...
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und bitte entertainment GmbH, Köln (Glasstr. 20, 50823 Köln). Die Gesellschaft i...
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Veröffentlichung vom 08.09.2005 10:50:00
und bitte entertainment Verwaltungs-GmbH, Köln (Glasstr. 20, 50823 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat eine Kapitalerhöhung um Euro 5.000,00 auf Euro 30.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der und bitte entertainment GmbH & Co KG mit Sitz in Köln (AG Köln, HRA 15453) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen, der Gesellschaftsvertrag ist ferner geändert in § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 7 (Einziehung von Geschäftsanteilen). Neue Firma: und bitte entertainment GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Mediengestaltung in Form der Produktion und Post-Produktion. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.