Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 3435
Firma: Basic GmbH V W
Sitz: Hameln
Löschungen
Basic GmbH V W, Löhne (Osterstr. 50, 31785 Hameln). Hameln. Der Sitz ist nach Ha...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.12.2006 14:42:00
Basic GmbH V W, Löhne (Kampstr. 54, 32584 Löhne). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 175.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR in vereinfachter Form zur Durchführung der Übertragung von Vermögensteilen im Wege der Abspaltung auf die Voss Textil-Vertriebs GmbH in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 2133) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Textilien aller Art, Sportbekleidung und Schuhen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, die Betriebsführung für andere Unternehmen in deren Namen und auf deren Rechnung in dieser Branche zu übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Voss, Friedhelm, Herford, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Voss, Antje, Herford, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile ihres Vermögens (bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der anteiligen Verbindlichkeiten, insbesondere Einrichtung und Warenbestand der einzelnen Betriebsstätten, jedoch ausschließlich des dort eingesetzten Personals) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Voss Textil-Vertriebs GmbH in Löhne (AG Bad Oeynhausen, HRB 2133) als übernehmender Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Voss, Antje aus Herford,
Voss, Friedhelm aus HerfordVeränderungen
Basic GmbH V W, Löhne (Kampstr. 54, 32584 Löhne). Nicht mehr Geschäftsführer: Ma...