Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 3407
Firma: Hansa Group AG
Sitz: Genthin
Löschungen
Hansa Group AG, Münster, Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster. Genthin. Der Sitz i...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster, Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster. Die Hauptversammlun...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster, Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster.Auf Grund der am 03....
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster, Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster.Die Hauptversammlung...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster, Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster.Geschäftsanschrift: ...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Bestellt als Vorst...
Berichtigungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Ergänzend zu der E...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Die Hauptversammlu...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Bestellt als Vorst...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Bestellt zum Vorst...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Nicht mehr Vorstan...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Prokura erloschen:...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Nicht mehr Vorstan...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Nach Änderung der ...
Veränderungen
Hansa Group AG, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Die Hauptversammlu...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.08.2005 14:04:00
Vectron Systems Aktiengesellschaft, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster). Die Hauptversammlung vom 18.08.2004 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. Der Aufsichtsrat der Vectron Systems AG hat am 25.08.2004 die Änderung der Fassung der Satzung in § 4 Abs. 4 a) und b) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Neue Firma: Hansa Group AG. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Hansa Group AG ist ein Mischkonzern und eine Beteiligungsgesellschaft, die branchenübergreifend Unternehmen bzw. Anteile daran erwirbt, zu dem Zweck, diese zu betreiben, im Wert zu steigern und gegebenenfalls möglichst gewinnbringend zu verkaufen. Sie betreibt Unternehmen, die sich einerseits mit der Herstellung und dem Vertrieb von Datentechnik-Systemen, insbesondere Software für Warenwirtschaftssysteme, Filialkassen etc. Handel mit IT-, Elektronik- sowie sonstigen Produkten befassen und anderseitsdie Herstellung, Produktion und den Vertrieb chemischer Rohstoffe und Endprodukte sowie anderer Produkte, ferner die Durchführung von Speditionstätigkeiten, Logistikleistungen und Projektsteuerungen zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.08.2004 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2004 mitder Hansa Chemie AG mit Sitz in Berlin (Berlin-Charlottenburg HR B 65629) verschmolzen. Die Hauptversammlung vom 18.08.2004 hat die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals beschlossen und die Satzung entsprechend in § 4 Abs. 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 17.08.2009 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen Inhaberaktien als Stückaktien gegen Bareinlage oder Sacheinlage gemäß §§ 202 ff. AktG einmalig oder mehrfach zu erhöhen, jedoch höchstens um insgesamt 24.024.700,00 EUR (in Worten: Vierundzwanzigmillionenvierundzwanzigtausendsiebenhundert Euro) und gemäß § 204 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Ausgabe zu entscheiden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Vectron Systems Aktiengesellschaft, Münster (Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster)...