Veröffentlichungen vom Amtsgericht Köln zum Aktenzeichen HRB 32420
Firma: DocCheck AG
Sitz: Köln
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HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Aufgrund der du...
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HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Die Hauptversam...
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HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Aufgrund der am...
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HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Nicht mehr Vors...
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HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Die Hauptversam...
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HRB 32420: DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Die Hauptversam...
Vorgänge ohne Eintragung
DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Dem Registergericht wurde ...
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DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Durch Beschluß der Hauptve...
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DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln. Das Grundkapital ist durch...
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DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln.Durch Beschluss der Hauptve...
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DocCheck AG, Köln, Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln.Die Hauptversammlung vom 20...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln). Durch Beschluss der Haupt...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln). Durch Beschluss der Haupt...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln). Das Grundkapital ist durc...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln). Das Grundkapital ist durc...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln). Durch Beschluß der Hauptv...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Str. 66, 50823 Köln). Die Hauptversammlung vom 31...
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DocCheck AG, Köln (Vogelsanger Str. 66, 50823 Köln). Nicht mehr Vorstand: Korte,...
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Veröffentlichung vom 14.07.2005 13:56:00
Antwerpes AG, Köln (Vogelsanger Str. 66, 50823 Köln). Satzung vom 19.10.1999. Die Hauptversammlung hat am 15.06.2005 beschlossen, die Firma und entsprechend die Satzung in § 1 Abs. (1) zu ändern; das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2001 geschaffene genehmigte Kapital aufzuheben, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 5 Abs. (3) zu ändern. Neue Firma: DocCheck AG. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14.06.2010 um insgesamt bis zu Euro 2.952.156,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragsloser auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar-oder Sacheinlagen zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - für Spitzenbeträge; - bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn die Kapitalerhöhung zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabetrag den maßgeblichen Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Als maßgeblicher Börsenpreis gilt der Mittelwert der Kurse für die Aktie der Gesellschaft in der Eröffnungsauktion im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten fünf Börsentage vor Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der neuen Aktien. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; - zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, Teilen von Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie zum Beispiel Patenten, Marken oder hierauf gerichteten Lizenzen, oder sonstigenProduktrechten oder sonstigen Sacheinlagen; - zur Erschließung neuer Kapitalmärkte; - zur Bedienung von Aktienoptionen, die durch die Gesellschaft ausgegeben wurden; - zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit dieserverbundener Unternehmen. Soweit der Vorstand eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zur Bedienung von Aktienoptionen durchführt, darf der Vorstand insgesamt aus dieser Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung sowie aus der Ermächigung zur bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung maximal das Grundkapital um bis zu zehn vom Hundert durch ein- oder mehrmalige Ausgabe nennbetragloser auf den Namen lautender Aktien erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.