Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 32010
Firma: Air Products Südwest GmbH
Sitz: Hattingen
Löschungen
HRB 32010: Air Products Südwest GmbH, Hattingen, Hüttenstr. 50, 45527 Hattingen....
Veränderungen
HRB 32010: Air Products Südwest GmbH, Hattingen, Hüttenstr. 50, 45527 Hattingen....
Veränderungen
HRB 32010: Air Products Südwest GmbH, Hattingen, Hüttenstr. 50, 45527 Hattingen....
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.02.2021 20:01:00
HRB 32010: Air Products Südwest GmbH, Hattingen, Hüttenstr. 50, 45527 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2020. Geschäftsanschrift: Hüttenstr. 50, 45527 Hattingen. Die Herstellung, der Gebrauch und der Vertrieb von allen aus der Luft gewonnenen Erzeugnissen und anderen industiellen Gasen, von allen Behältern und Transportmitteln für derartige Gase und alle im Zusammenhang damit zu benutzenden Geräten oder Zubehör sowie von chemischen und chemisch-technischen Erzeugnissen und jeweiligem Zubehör. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hömberg, Jörg, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; König, Stephan, Pfedelbach-Untersteinbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Altpeter, Martin, Rohrbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Tyczka Industrie-Gase GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4069) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.12.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 18.12.2020. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Altpeter, Martin aus Rohrbach,
Hömberg, Jörg aus Meerbusch,
König, Stephan aus Pfedelbach-Untersteinbach