Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 3199
Firma: Alpha - Allgemeine und psychiatrische Hauskrankenpflege - gemeinnützige GmbH -
Sitz: Gelsenkirchen
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HRB 3199: Sozialwerk St. Georg Care gGmbH, Gelsenkirchen, Uechtingstraße 87, 458...
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HRB 3199: Sozialwerk St. Georg Niederrhein gemeinnützige GmbH, Gelsenkirchen, Ue...
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HRB 3199: Sozialwerk St. Georg Niederrhein gemeinnützige GmbH, Gelsenkirchen, Ue...
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HRB 3199: Sozialwerk St. Georg Niederrhein gemeinnützige GmbH, Gelsenkirchen, Ue...
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Veröffentlichung vom 01.09.2016 20:17:00
HRB 3199: Alpha - Allgemeine und psychiatrische Hauskrankenpflege - gemeinnützige GmbH -, Gelsenkirchen, Emscherstr. 62 bei Sozialwerk St. Georg, 45891 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel und in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Firma geändert: Neue Firma: Sozialwerk St. Georg Niederrhein gemeinnützige GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Uechtingstraße 87, 45881 Gelsenkirchen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfen für psychisch und somatisch erkrankte Menschen, die Förderung der Hilfen für Behinderte, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Bildung und Erziehung, des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenzerkrankungen, durch die ambulante psychiatrische Pflege mit dem Ziel der ganzheitlichen Betreuung von bedürftigen Klienten in deren häuslicher Umgebung sowie durch die ambulante somatische Krankenpflege, die die Grund- und Behandlungspflege von alten, kranken und behinderten Menschen beinhaltet, als auch durch die Koordinierung und Einrichtung von Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen. Darüber hinaus erfolgt die fachlich qualifizierte Beratung und Vermittlung von Hilfsmitteln. 3. Schließlich wird der Gesellschaftszweck verwirklicht durch Einrichtungen der Beschäftigung, Qualifizierung und Betreuung. Dabei steht die Teilnahme der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben im Vordergrund, so dass diesen Menschen die Eigenständigkeit und Selbstverantwortung ermöglicht wird. Daneben werden ambulante Angebote der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII für Menschen mit Behinderung erbracht, die das selbständige Wohnen von Menschen mit Behinderung unterstützen sowie zur Entwicklung von Menschen mit Behinderung beitragen. Insgesamt werden die Menschen mit Behinderung gefördert, betreut und unterstützt, um ihnen im Sinne des § 1 SGB XII zu einem menschenwürdigen Leben in größtmöglicher Selbstbestimmung zu verhelfen. Betreuungsleistungen umfassen dabei auch die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in Verrichtungen des täglichen Bedarfs. 4. Des Weiteren werden tagesstrukturierende Maßnahmen für erwachsene Menschen mit wesentlichen seelischen, körperlichen, geistigen bzw. mehrfachen Behinderungen in eigenständigen Organisationseinheiten erbracht. Individuell ausgestaltete Einzel- und/oder Gruppenbetreuungsleistungen (beispielsweise psychosoziale Hilfen, Gesundheitsfürsorge, heilpädagogische, ergotherapeutische und bewegungs-therapeutische Maßnahmen, Entwicklung und Erhalt von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Sicherstellung der erforderlichen pflegerischen Hilfen) sind auf die Überwindung, Linderung und Verhütung von Verschlimmerungen behinderungsbedingter Beeinträchtigungen und Förderung der Eingliederung in die Gesellschaft ausgerichtet. 5. Daneben ist es Gegenstand des Unternehmens, Einrichtungen und Maßnahmen der Behindertenhilfe und der Jugendhilfe sowie des Wohlfahrtswesens im weiteren Sinne bereitzustellen und zu fördern. Insbesondere sollen schwer vermittelbare Arbeitslose und arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung im Rahmen verschiedenartiger Arbeitsangebote beruflich qualifiziert und/oder sozial betreut werden, um sie in die Lage zu versetzen, eine dauerhafte Anstellung auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. 6. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die Gestellung von MitarbeiterInnen als sog. Hilfspersonen, oder die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 7. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.Veränderungen
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