Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 31804
Firma: Projekt Am Sonnenberg Wiesbaden GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Grugaplatz 2-4, 45131 Essen
Veränderungen
HRB 31804: Projekt Am Sonnenberg Wiesbaden GmbH, Essen, Grugaplatz 2-4, 45131 Es...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2020 20:03:00
HRB 31804: Projekt Am Sonnenberg Wiesbaden GmbH, Essen, Grugaplatz 2-4, 45131 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2020. Geschäftsanschrift: Grugaplatz 2-4, 45131 Essen. Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Entwicklung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ihre Nutzung für gewerbliche und sonstige Zwecke sowie deren Vermietung und Verwaltung. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst auch solche Tätigkeiten oder die Geschäfte, die einer Erlaubnis nach § 34c GewO und/oder Makler- und Bauträgerverordnung bedürfen, nicht aber solche, die unter den Anwendungsbereich der Handwerksordnung fallen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Greis, Oliver, Bergheim, *XX.XX.XXXX; Ricken, Marcus, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hennhöfer, Dörte, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Werner, Ralf, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Instone Real Estate Erste Projektbeteiligungs GmbH & Co. KG, Essen (Amtsgericht Essen HRA 11056) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Greis, Oliver aus Bergheim,
Hennhöfer, Dörte aus Frankfurt am Main,
Ricken, Marcus aus Gelsenkirchen,
Werner, Ralf aus Frankfurt am Main