Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 3163
Firma: Schlotmann und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Münster
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HRB 3163: Schlotmann und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerbera...
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Schlotmann und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesel...
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Veröffentlichung vom 24.02.2011 12:00:00
Schlotmann und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Münster (Kaiser-Wilhelm-Ring 14, 48145 Münster). Die Gesellschafterversammlung hat am 10.02.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.075,89 um EUR 924,11 auf EUR 27.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Geschäftseinlagen) zu ändern. Desweiteren wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2011 hat weiter die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5a (Kündigung und Einziehung von Geschäftsanteilen), § 5b (Bewertung und Auszahlung des Abfindungsguthabens), § 8 (Beschlussfassung), § 12 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung), § 13 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital beträgt nunmehr: 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft muss von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern verantwortlich geführt werden (§ 1 Abs. 3 WPO, § 32 Abs. 3 StBerG). Als Geschäftsführer sind Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu bestellen ( § 28 Abs. 1 WPO;§ 50 Abs.1 StBerG). Auch vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte können als Geschäftsführer bestellt werden. Nach Vorliegen der Genehmigung der Wirtschaftsprüferkammer und der zuständigen Steuerberaterkammer können auch andere Personen unter Beachtung der Bestimmungen des § 28 Abs. 2 udn 3 WPO bzw. § 50 Abs. 2 und 3 StBerG neben Wirtschaftsprüfern bzw. Steuerberatern bestellt werden. Die Zahl der nicht als Steuerberater bestellten Geschäftsführer darf die Zahl der als Steuerberater bestellten Geschäftsführer nicht übersteigen. Hat die Gesellschaft nur zwei Geschäftsführer, so genügt Parität. Bei der Willensbildung innerhalb der Geschäftsführer dürfen Beschlüsse nicht gegen die Stimme der Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater-Geschäftsführer gefasst werden. Bestellt als Geschäftsführer: Köster, Norbert, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Personen: Köster, Norbert aus Münster