Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bielefeld zum Aktenzeichen HRB 31156
Firma: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG
Sitz: Bielefeld
Adresse: Ummelner Str. 4-6, 33649 Bielefeld
Löschungen
HRB 31156: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, Bielefeld, Ummelner Str. 4-6, 3364...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 27.10.2016 20:18:00
HRB 31156: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, Bielefeld, Ummelner Str. 4-6, 33649 Bielefeld. Bekanntmachung gemäß Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 (SE-VO) betreffend die Verschmelzung zur Aufnahme der GB AG, Wolfurt, Österreich auf die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, Bielefeld, Deutschland. Die GB AG soll als übertragender Rechtsträger auf die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG als übernehmender Rechtsträger im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachstehend SE-VO) verschmolzen werden. Folgende Angaben werden bekannt gegeben: A: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG; Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts; Firma: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG; Sitz: Bielefeld, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 31156. Dort sind die Unterlagen nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. Gemäß Art. 24 Abs. 1 SE-VO findet unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung das Recht des Mitgliedsstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften Anwendung. Im deutschen Recht ist der Gläubigerschutz in § 22 UmwG (nachstehend UmwG) geregelt. Danach ist den Gläubigern der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten (Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 UmwG) nach Offenlegung der Eintragung (Art. 15 Abs. 2 SE-VO bzw. Art. 28 SE-VO), ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung gilt als bekannt gemacht mit der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung ihrem ganzen Inhalt nach durch den Bundesanzeiger. Die Bekanntmachung gilt als erfolgt mit Ablauf des Tages, an dem die Bekanntmachung erschienen ist. Dieses Recht steht den Gläubigern der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG allerdings nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß § 22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistungen zu verlangen, Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlichen Vorschriften zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach §§ 8, 13 des Gesetzes zur Ausführung der SE-VO (nachstehend SEAG) finden hier keine Anwendung, weil der künftige Sitz der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld SE in Bielefeld, Deutschland, und damit aus deutscher Sicht im Inland sein wird. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG eingeholt werden: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, z.Hd. des Vorstands, Ummelner Str. 4 - 6, 33649 Bielefeld. Gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten. Alleinige Aktionärin der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG ist die GOLDBECK GmbH. Die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG wird als aufnehmende Gesellschaft ihren Sitz in Bielefeld, Deutschland, und damit aus deutscher Sicht im Inland haben. Folglich finden die Regelungen der §§ 6 und 7 SEAG im vorliegenden Fall keine Anwendung. Unter folgender Anschrift können kostenlos erschöpfende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG eingeholt werden: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG, z.Hd. des Vorstands, Ummelner Str. 4 - 6, 33649 Bielefeld. B: GB AG; Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG) österreichischen Rechts; Firma: GB AG; Sitz: Wolfurt, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 438447a. Beim Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 438447a sind die Unterlagen nach Abs. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG hinterlegt. Darüber hinaus wurde der Verschmelzungsplan nach Prüfung durch den Aufsichtsrat der übertragenden Gesellschaft (GB AG) beim Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch unter FN 438447a eingereicht. C: Die durch die Verschmelzung der GB AG auf die GOLDBECK Bauelemente Bielefeld AG entstehende SE wird unter GOLDBECK Bauelemente Bielefeld SE firmieren und ihren Sitz in Bielefeld, Deutschland, haben. Dem Registergericht ist ein Vertrag über die geplante Verschmelzung der GB AG mit der Goldbeck Bauelemente Bielefeld AG eingereicht worden.Veränderungen
HRB 31156: GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld, Ummelner Straße 4-6, ...
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GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld, Ummelner Straße 4-6, 33649 Biele...
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GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld, (Ummelner Straße 4-6, 33649 Biel...
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GOLDBECK Bauelemente Bielefeld GmbH, Bielefeld (Bokelstr. 10, 33649 Bielefeld). ...
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GOLDBECK Bau GmbH, Bielefeld (Bokelstr. 10, 33649 Bielefeld). Die Gesellschafter...
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