Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 31099
Firma: SERVICO Holding GmbH
Sitz: Dinslaken
Berichtigungen
HRB 31099: SERVICO Holding GmbH, Dinslaken, Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken. ...
Veränderungen
HRB 31099: SERVICO Holding GmbH, Dinslaken, Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken. ...
Veränderungen
HRB 31099: SERVICO Holding GmbH, Dinslaken, Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken. ...
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HRB 31099: SERVICO Holding GmbH, Dinslaken, Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken. ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.10.2018 20:01:00
HRB 31099: SERVICO Holding GmbH, Dinslaken, Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SERVICO Holding AG, Dinslaken (Amtsgericht Duisburg, HR B 18178) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.09.2018. Gesellschaftsvertrag vom 27.09.2018. Geschäftsanschrift: Schöttmannshof 14, 46539 Dinslaken. Gegenstand: ist die Planung, Beratung und Durchführung von infrastrukturellen Serviceleistungen (Facility Management) an und in Gebäuden aller Art und die Durchführung von Personaldienstleistungen- und Personalvermittlungen sowie die Beteiligung an Unternehmen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Feldker, Holger, Voerde, *XX.XX.XXXX; Rock, Christoph Ernst, Berlin, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Feldker, Holger aus Voerde,
Rock, Christoph Ernst aus Berlin