Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 31009
Firma: Mavius Events GmbH
Sitz: Solingen
Adresse: Weyerstraße 289, 42719 Solingen
Veränderungen
HRB 31009: Mavius Events GmbH, Solingen, Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Die Ge...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.09.2020 20:01:00
HRB 31009: Mavius Events GmbH, Solingen, Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2020. Geschäftsanschrift: Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Gegenstand: Die Planung, Organisation und Durchführung von eigenen Veranstaltungen sowie Veranstaltungen im Auftrag von Privat- und Geschäftskunden, die Erbringung von Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, die Saalvermietung und der Betrieb von Schankwirtschaften in mehreren Filialen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mavius, Sven Timo, Haan, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles, nämlich des Teilbetriebs "Gastronomie und Events" der Mavius Holding GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 20698) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.06.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Mavius, Sven Timo aus Haan