Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 30819
Firma: Jutta Jungblut Seniorenservice GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Veränderungen
HRB 30819: Jutta Jungblut Seniorenservice GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kassenberg ...
Veränderungen
HRB 30819: Jutta Jungblut Seniorenservice GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kassenberg ...
Veränderungen
HRB 30819: Jutta Jungblut Seniorenservice GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kassenberg ...
Veränderungen
HRB 30819: Jutta Jungblut Seniorenservice GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kassenberg ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.06.2018 20:02:00
HRB 30819: Jutta Jungblut Seniorenservice GmbH, Mülheim an der Ruhr, Kassenberg 35, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.05.2018. Geschäftsanschrift: Kassenberg 35, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: die Erbringung von ambulanten Pflegeleistungen bei kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Zaytsev, Yevgen Aleksandrovic, Hannover, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Frau Jutta Jungblut, Mülheim an der Ruhr, * 26.06.1958, unter der Firma Jutta Jungblut Seniorenservice e.K. mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (HRA 12384) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.05.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.