Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 30627
Firma: E.ON Energy Solutions GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
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HRB 30627: E.ON Energy Solutions GmbH, Essen, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen. Ge...
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Veröffentlichung vom 03.08.2020 20:01:00
HRB 30627: E.ON Energy Solutions GmbH, Essen, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 5.801.255,00 EUR auf 5.826.255,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme von Vermögensteilen (Geschäftsbereich "City Energy Solutions Germany") der innogy SE, Essen (Amtsgericht Essen, HRB 30592) und die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechend die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermarktung und Erbringung von Energiedienstleistungen und Services sowie Planung, Investition, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Bewirtschaftung und Verpachtung von energetischen Anlagen und in Zusammenhang mit sektorgekoppelten Quartieren stehende Dienstleistungen, digitale Infrastruktur sowie Mobilitätsflächen. Neues Stammkapital: 5.826.255,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag, den Geschäftsbereich "City Energy Solutions Germany" ("CES") als Teil des Vermögens der innogy SE mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 30592) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Neueintragungen
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