Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 30367
Firma: REFA AG
Sitz: Dortmund
Adresse: Emil-Figge-Str. 43, 44227 Dortmund
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 30367: REFA AG, Dortmund, Emil-Figge-Str. 43, 44227 Dortmund. Dem Registerge...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 30367: REFA AG, Dortmund, Emil-Figge-Str. 43, 44227 Dortmund. Dem Registerge...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 25.10.2018 20:02:00
HRB 30367: REFA AG, Dortmund, Emil-Figge-Str. 43, 44227 Dortmund. Aktiengesellschaft. Satzung vom 28.06.2018. Geschäftsanschrift: Emil-Figge-Str. 43, 44227 Dortmund. Gegenstand: die Durchführung von Seminaren und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Grundkapital: 1.250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsvorsitzender: Prof. Dr. Störmer, Oliver Björn, Muralto / Schweiz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Weiss, Tanja, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der REFA GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 24993) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Prof. Dr. Störmer, Oliver Björn aus Muralto / Schweiz,
Weiss, Tanja aus Dortmund