Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 30320
Firma: Caldic Deutschland GmbH
Sitz: Düsseldorf
Adresse: Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf
Veränderungen
HRB 30320: Caldic Deutschland GmbH, Düsseldorf, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf...
Veränderungen
HRB 30320: Caldic Deutschland GmbH, Düsseldorf, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf...
Veränderungen
HRB 30320: Caldic Deutschland GmbH, Düsseldorf, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf...
Veränderungen
HRB 30320: Caldic Deutschland Holding GmbH, Düsseldorf, Am Karlshof 10, 40231 Dü...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 22.03.2017 20:01:00
HRB 30320: Caldic Deutschland Holding GmbH, Düsseldorf, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über folgende geplante grenzüberschreitende Verschmelzung eingereicht worden:1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaften die Caldic Deutschland Chemie B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit Sitz in Rotterdam, Niederlande.b) Als übernehmende Gesellschaft die Caldic Deutschland Holding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Registernummer 33227746.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 30320.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Caldic Deutschland Holding GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Caldic Deutschland Holding GmbH als übernehmender Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie (noch) nicht die Befriedigung ihrer Ansprüche verlangen können, und wenn sie zudem binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Caldic Deutschland Holding GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der Caldic Deutschland Holding GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Caldic Deutschland Holding GmbH (zu Händen Geschäftsführung, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf, Deutschland) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung im Register der Caldic Deutschland Holding GmbH gefordert werden muss. b) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Caldic Deutschland Chemie B.V. unterliegen niederländischem Recht. Die Rechte der Gläubiger der Caldic Deutschland Chemie B.V. werden gemäß Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek - BW) dadurch geschützt, dass jeder Gläubiger der Caldic Deutschland Chemie B.V. oder der Caldic Deutschland Holding GmbH innerhalb eines Monats, nachdem die Vorabeinreichung beim niederländischen Handelsregister gemäß Artikel 2:314(1) BW erfolgt ist und die Einreichung beim niederländischen Handelsregister gemäß Artikel 2:314(3) BW und die grenzüberschreitende Verschmelzung im niederländischen Staatsanzeiger (Staatscourant) gemäß Artikel 2:333e(1) BW bekannt gegeben wurde sowie die Vorabeinreichung gemäß §122 d UmwG beim Handelsregister der Caldic Deutschland Holding GmbH eingereicht worden und die Veröffentlichung nach §10 HGB erfolgt ist (wobei diese Monatsfrist um den Ablauf des nächsten Werktages erweitert wird, sollte das Ende der Monatsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen), einen Antrag bei dem zuständigen niederländischen Gericht stellen kann, in dem er seinen Widerspruch gegen den gemeinsamen Verschmelzungsplan zum Ausdruck bringt und die Art von Sicherheit bestimmt, die er zur Sicherung seines Anspruchs begehrt.Solange nicht eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften Sicherheiten stellt oder auf andere Weise die Befriedigung des Anspruchs des widersprechenden Gläubigers gewährleistet, wird das zuständige Gericht entscheiden, dass der Widerspruch begründet ist. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Befriedigung des Anspruchs bereits ausreichend gesichert ist, oder wenn die finanzielle Lage der Caldic Deutschland Holding GmbH in Bezug auf die Befriedigung des Anspruchs im Vergleich zu der Position des Gläubigers vor der grenzüberschreitenden Verschmelzung zumindest dasselbe Maß an Sicherheit gewährt. Das zuständige niederländische Gericht wird den Antrag ablehnen, wenn der Gläubiger nicht darlegen kann, dass sein Anspruch insoweit unzureichend gesichert ist. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Gläubigers, kann das Gericht den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften innerhalb einer vom Gericht festgesetzten Zeit, die Gelegenheit geben, vom Gericht näher bestimmte Sicherheiten zu stellen.c) Sämtliche Geschäftsanteile der übertragenden Caldic Deutschland Chemie B.V. werden von der übernehmenden Caldic Deutschland Holding GmbH gehalten. Sämtliche Geschäftsanteile der übernehmenden Caldic Deutschland Holding GmbH werden von der Caldic B.V. gehalten. Aus diesem Grund ist eine Darstellung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern nicht erforderlich.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden:- Caldic Deutschland Chemie B.V., Ansprechpartner: O.C. van Caldenborgh, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf, Deutschland, Telefax: +49 211 73774929- Caldic Deutschland Holding GmbH, Ansprechpartner: M.J. van der Spek, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf, Deutschland, Telefax: +49 211 73774929.Veränderungen
Caldic Deutschland Holding GmbH, Düsseldorf, Am Karlshof 10, 40231 Düsseldorf. N...