Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 30296
Firma: Deutsche Luftschiff GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Löschungen
HRB 30296: Deutsche Luftschiff GmbH, Mülheim an der Ruhr, Lilienthalstr. 8, 4547...
Veränderungen
HRB 30296: Deutsche Luftschiff GmbH, Mülheim an der Ruhr, Lilienthalstr. 8, 4547...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.01.2018 20:01:00
HRB 30296: Deutsche Luftschiff GmbH, Mülheim an der Ruhr, Lilienthalstr. 8, 45470 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2017. Geschäftsanschrift: Lilienthalstr. 8, 45470 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand die Entwicklung, die Herstellung oder der Betrieb von sowie der Handel mit Luftschiffen und sonstigen "leichter als Luft"-Geräten ist. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Majerus, Barbara, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX; Peylo, Frank, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Deutsche Luftschiff Aktiengesellschaft, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRB 25415) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Majerus, Barbara aus Mülheim an der Ruhr,
Peylo, Frank aus Mülheim an der Ruhr