Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 30221
Firma: JV Beteiligungs GmbH
Sitz: Essen
Adresse: Langemarckstr. 34 c/o PV Automotive GmbH, 45141 Essen
Löschungen
HRB 30221: JV Beteiligungs GmbH, Duisburg, Theodor-Heuss-Str. 44, 47167 Duisburg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 20.12.2017 20:02:00
HRB 30221: JV Beteiligungs GmbH, Duisburg, Theodor-Heuss-Str. 44, 47167 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2017. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Str. 44, 47167 Duisburg. Gegenstand: ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwaltung von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Völlm, Jürgen, Krefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Jürgen Völlm Vermögens und Beteiligungs GmbH & Co. KG, Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 10027) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Völlm, Jürgen aus Krefeld