Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 30184
Firma: Dr. Meng GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund
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HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Bestellt ...
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HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Die Gesel...
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HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Die Gesel...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.07.2018 20:02:00
HRB 30184: Dr. Meng GmbH, Dortmund, Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.07.2018. Geschäftsanschrift: Markgrafenstr. 41, 44139 Dortmund. Gegenstand: die Verwaltung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und anderen Vermögenswerten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Prof. Dr.-Ing. Meng, Klaus-Günter, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Meng Transition GmbH & Co. KG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 17487) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.07.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.