Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 30147
Firma: RockHedge Grundbesitz Management AG
Sitz: Wuppertal
Adresse: Friedrich-Engels-Allee 123, 42285 Wuppertal
Veränderungen
HRB 30147: RockHedge Grundbesitz Management AG, Wuppertal, Friedrich-Engels-Alle...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 04.09.2019 20:01:00
HRB 30147: RockHedge Grundbesitz Management AG, Wuppertal, Friedrich-Engels-Allee 123, 42285 Wuppertal. Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.06.2019. Geschäftsanschrift: Friedrich-Engels-Allee 123, 42285 Wuppertal. Gegenstand: Der Handel mit Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art, die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, die Entwicklung und Bewirtschaftung von Immobilien sowie von Beteiligungen sowie die Finanzierungsvermittlung. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Baierl, Christian, Krefeld, *XX.XX.XXXX; Dr. Stetter, Florian, Erding, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles (Betriebsteil "Handelsgeschäft") der Rockhedge Asset Management AG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 14964 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.06.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.06.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Baierl, Christian aus Krefeld,
Dr. Stetter, Florian aus Erding