Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 30106
Firma: REWE Dortmund Frischelogistik GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Walzwerkstr. 4, 44145 Dortmund
Veränderungen
HRB 30106: REWE Dortmund Frischelogistik GmbH, Dortmund, Walzwerkstr. 4, 44145 D...
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HRB 30106: REWE Dortmund Frischelogistik GmbH, Dortmund, Leegeweg 12, 44143 Dort...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.07.2018 20:01:00
HRB 30106: REWE Dortmund Frischelogistik GmbH, Dortmund, Leegeweg 12, 44143 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2018. Geschäftsanschrift: Leegeweg 12, 44143 Dortmund. Gegenstand: Die Organisation und Durchführung von Dienstleistungen in den Bereichen Logistik und Spedition für Unternehmen des Lebensmittelhandels. Stammkapital: 164.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Guhling, Matthias, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Reisch, Martina, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Andreas, Dortmund, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der REWE/BUBI Logistik und Speditions eG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, GnR 469) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Guhling, Matthias aus Dortmund,
Reisch, Martina aus Dortmund,
Schmidt, Andreas aus Dortmund