Veröffentlichungen vom Amtsgericht Wuppertal zum Aktenzeichen HRB 29985
Firma: Doppstadt Umwelttechnik GmbH
Sitz: Velbert
Veränderungen
HRB 29985: Doppstadt Umwelttechnik GmbH, Velbert, Steinbrink 13, 42555 Velbert. ...
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HRB 29985: Doppstadt Umwelttechnik GmbH, Velbert, Steinbrink 13, 42555 Velbert. ...
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HRB 29985: Werner Doppstadt Umwelttechnik GmbH, Velbert, Steinbrink 13, 42555 Ve...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.06.2019 20:01:00
HRB 29985: Werner Doppstadt Umwelttechnik GmbH, Velbert, Steinbrink 13, 42555 Velbert. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2019. Geschäftsanschrift: Steinbrink 13, 42555 Velbert. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Baugruppen sowie Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Umwelttechnik. Stammkapital: 1.023.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schreier, Gerd, Rotenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Frohn, Oliver, Essen, *XX.XX.XXXX; Herrmann, Udo Jürgen, Haltern am See, *XX.XX.XXXX; Schmies, Stefan, Halver, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Werner Doppstadt Umwelttechnik gmbH & Co. KG, Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 21069) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Frohn, Oliver aus Essen,
Herrmann, Udo Jürgen aus Haltern am See,
Schmies, Stefan aus Halver,
Schreier, Gerd aus Rotenburg