Veröffentlichungen vom Amtsgericht Duisburg zum Aktenzeichen HRB 29937
Firma: Schafstall Holding GmbH
Sitz: Mülheim an der Ruhr
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2017 20:01:00
HRB 29937: Schafstall Holding GmbH, Mülheim an der Ruhr, Uhlenhorstweg 18, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2017. Geschäftsanschrift: Uhlenhorstweg 18, 45479 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere solchen, die überwiegend den Handel mit Häuten sowie die Produktion von Leder und Lederprodukten zum Gegenstand haben, sowie die Erbingung von Holdingleistungen wie Finanzierungs- und Verwaltungsfunktionen sowie die Koordination der Tätigkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 5.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schafstall, Hans, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Bee, Thomas, Mülheim an der Ruhr, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Schafstall Holding GmbH. & Co. KG, Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRA 8570) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Bee, Thomas aus Mülheim an der Ruhr,
Schafstall, Hans aus Mülheim an der Ruhr