Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 29881
Firma: Swyx Solutions GmbH
Sitz: Dortmund
Veränderungen
HRB 29881: Swyx Solutions GmbH, Dortmund, Emil-Figge-Straße 86, 44227 Dortmund. ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 10.04.2018 20:02:00
HRB 29881: Swyx Solutions GmbH, Dortmund, Emil-Figge-Straße 86, 44227 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2018. Geschäftsanschrift: Emil-Figge-Straße 86, 44227 Dortmund. Gegenstand: die Herstellung, die Entwicklung, der Vertrieb und die Planung von Software und Hardware für Telefon- und andere Kommunikationssysteme sowie Beratungs- und Serviceleistungen hierzu. Stammkapital: 2.892.815,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Claßen, Martin, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Dr. Ebbinghaus, Ralf, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Valbert, Dirk, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Crueger, Marco, Dortmund, *XX.XX.XXXX; Isringhaus, Heike, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Swyx Solutions AG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19628) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28.02.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Claßen, Martin aus Mönchengladbach,
Crueger, Marco aus Dortmund,
Dr. Ebbinghaus, Ralf aus Dortmund,
Isringhaus, Heike aus Dortmund,
Valbert, Dirk aus Essen